Aufgaben des Anwalts

Sobald mindestens zwei Personen in rechtliche Beziehungen treten, können Meinungsverschiedenheiten auftreten. Seit Jahrhunderten ist es dabei Aufgabe des Rechtsanwaltes, seinem Mandanten mit rechtstaatlichen Mitteln zu dessen Recht zu verhelfen.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechtslage, Ihre Erfolgaussichten, eventuelle Beweisschwierigkeiten und das Kostenrisiko.

Wir sehen unsere Aufgabe vor allem darin, unseren Mandanten im Vorfeld geschäftlicher Beziehungen beratend zur Seite zu stehen. Durch unsere langjährige Praxis verfügen wir über einen grossen Erfahrungsschatz bei der Erstellung von Verträgen aller Art und stellen Ihnen in einer umfassenden Beratung gerne die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten vor. So können Sie schon vor Vertragsschluss eine grosse Anzahl von rechtlichen Problemen durch die richtige Formulierung des Vertragstextes ausschließen.